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Turniere

Wettspielordnung

Wettspielordnung

Wettspielordnung für Turniere des Club de Golf Mergelhof und des Internationalen Golfclubs Mergelhof

1. Allgemeines

Die im nachfolgenden aufgeführten Regelungen gelten für alle Wettspiele des Club de Golf Mergelhof und des Internationalen Golfclubs Mergelhof auf dem Golfplatz Mergelhof soweit einzelne Bestimmungen in der konkreten Ausschreibung des jeweiligen Turniers nichts anderes vorschreiben.

2. Spielbedingungen

Die Wettspiele unterliegen
  • den Golfregeln des Royal and Ancient Golf Club of St. Andrews (R&A) in der jeweils gültigen Auflage mit den vom Deutschen Golfverband (DGV) und von der Royal Belgian Golf Association (Fédération Royale Belge de Golf) anerkannten Übersetzungen sowie den dazu jährlich ergehenden Entscheidungen (Decisions on the Rules of Golf),
  • dem "EGA Handicap System" der European Golf Association (EGA) in seiner von der Royal Belgian Golf Association und der vom DGV (DGV-Vorgabensystem) herausgegeben Fassung in der jeweils aktuellen Ausgabe,
  • den in den jew. Ausschreibung gemachten Vorgaben einschließlich dieser Wettspielordnung und
  • den aktuellen Platzregeln des Golfplatzes Mergelhof.
In begründeten Fällen können einzelne Regelungen für ein Turnier bis zum Beginn des 1. Starts des jew. Wettspiels angepasst werden (z.B. bei ungewöhnlichen Platzverhältnissen).

3. Verteilung der Spielvorgaben und Vorgabewirksamkeit

Die Verteilung der Vorgaben ist für den Golfplatz Mergelhof festgelegt und richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad der Löcher, d.h. die Vorgabepunkte werden beginnend mit dem schwierigsten Loch einzeln auf die Löcher verteilt. Sie ist in der Regel auf den Scorekarten angegeben. Ist die Spielform "Einzel Zählspiel" oder "Einzel Stableford", so ist das Wettspiel vorgabewirksam, es sei denn es ist in der Ausschreibung etwas anderes bestimmt.

4. Teilnahmevoraussetzungen

Ist ein Wettspiel nicht als "offenes Turnier" deklariert oder der Kreis der Teilnahme-berechtigten anders definiert, so ist die Teilnahme auf Mitglieder des Club de Golf Mergelhof und des Internationalen Golfclubs Mergelhof beschränkt. Mit Ausnahme der PE Turniere beträgt die höchste Stammvorgabe der Teilnehmer 36 sofern in der jeweiligen Ausschreibung nicht anders angegeben. Bei PE Turnieren spielen Teilnehmer mit einem niedrigeren Handicap als 36 außer Konkurrenz. Ein Professional nimmt grundsätzlich außer Konkurrenz teil.

5. Zu nutzende Abschläge

Soweit nicht anders angegeben, sind die Abschläge entsprechend dem Handicap des jew. Teilnehmers zu benutzen:
  • Handicap <= 18,4 : Damen: blau, Herren: weiß
  • Handicap >= 18,4 : Damen: rot, Herren: gelb

6. Anmeldung

Anmeldungen für die einzelnen Wettspiele können entweder auf dem Aushang im Clubhaus oder über das Internet vorgenommen werden. Anmeldungen über den Aushang im Clubhaus: Der Eintrag in die Meldeliste ist in Druckschrift vorzunehmen. Diese Anmeldung ist möglich ab Aushang der Meldeliste (in der Regel 2 Wochen vor dem Wettspieltag) bis zum Meldeschluss (in der Regel 3 Tage vor dem Wettspiel). Ist die Meldeliste voll, so können Einträge auf der Reserveliste vorgenommen werden. Es ist nicht zulässig auf der Meldeliste oder der Reserveliste gestrichene oder nicht lesbar gemachte Einträge zu überschreiben. Ein solcher Eintrag wird nicht für das jeweilige Wettspiel berücksichtigt. Streichungen auf der Meldeliste und nicht ausgeschöpfte Kontingente aus den für das Internet reservierten Anmeldungen werden aus der Reserveliste aufgefüllt. Anmeldung über das Internet. Ein Teil der Anmeldungen ist für das Internet reserviert. Diese können über die Internet Adressen www.gc-mergelhof.net und www.mygolf.de vorgenommen werden. Wird eine Anmeldung nicht bis spätestens zum Meldeschluss zurückgenommen, so ist sie verbindlich. Die Rücknahme der Anmeldung nach Veröffentlichung der Startliste kann bis 24 Stunden vor Turnierbeginn erfolgen. Bei Nichtantritt ohne rechtzeitige Rücknahme der Anmeldung ist die Meldegebühr nachträglich bei der Sportkommission oder im Büro des Golfclubs zu entrichten. Zusätzlich erhält der betreffende Spieler für die beiden darauf folgenden Turniere eine Sperre. Im Wiederholungsfalle wird die Spielausschuss längere Spielsperren aussprechen.

7. Zusammensetzung der Spielergruppen

Bei der Zusammensetzung der Flights wird in der Regel das Handicap der beteiligten Spieler zugrunde gelegt, so dass die Spieler eines Flights eine ähnliche Spielstärke aufweisen und früher startende Flights ein niedrigeres Handicap aufweisen als spätere. Jedoch wird darüber hinaus soweit möglich und sinnvoll auf weitere Randbedingungen Rücksicht genommen. Die Startliste kann in der Regel 1 Tag nach Meldeschluss am Aushang und über die Internet Adresse www.gc-mergelhof.net eingesehen werden.

8. Meldegebühr / Nenngeld

Das Nenngeld ist spätestens 10 Minuten vor dem Start bei der Abholung der Scorekarte zu entrichten.

9. Preise und Stechen

Die Einteilung der Preisklassen erfolgt nach Eingang der Meldungen vor dem Turnierstart. Es findet bei allen Wettspielen ein Doppelpreisausschluss statt, d.h., jeder Teilnehmer kann nur einen Preis gewinnen. Ausgenommen davon sind Sonderpreise. Grundsätzlich gilt "Brutto vor Netto". Das bedeutet, dass bei gleicher Platzierung eines Spielers bei den Brutto- und den Nettopreisen der Bruttopreis Vorrang hat. Ausnahmen können im Einzelfall durch den Sponsor eines Preises bestimmt werden. Bei gleichem Ergebnis zweier oder mehrerer Spieler erfolgt ein Stechen, wobei (entsprechend der Vorgabenverteilung) die schwersten 9 Löcher, bei weiterer Gleichheit die schwersten 6 Löcher, sodann die schwersten 3 Löcher, schließlich das schwersten Loch gewertet wird. Besteht dann immer noch Gleichheit, entscheidet das Los. Dieses Stechen wird mithilfe des aktuell eingesetzten Computerprogramms vorgenommen. Abweichend hiervon wird bei den Clubmeisterschaften und bei Lochspielen das Wettspiel beginnend mit dem ersten Loch bis zur Entscheidung fortgesetzt (sudden death). Bei Turnieren über mehrere Runden und während eines Lochwettspiels ändern sich die Vorgaben für die einzelnen Löcher nicht. Ist der Gewinner eines Preises bei der Siegerehrung nicht anwesend, so wird der entspr. Preis nicht weitergegeben. Ausnahmen können ggf. durch den Sponsor eines Preises bestimmt werden.

10. Sonderpreise

Voraussetzung für eine Berücksichtigung für die Wertung "Nearest to the pin" ist die Lage des Balles auf dem Grün, für die Wertung "Longest Drive" auf dem Fairway des jeweiligen Loches.

11. Beendigung des Wettspiels und Siegerehrung

Ein Wettspiel ist mit Abschluss der Siegerehrung und Veröffentlichung der endgültigen Ergebnisliste, nach einer Einspruchsfrist von 15 Minuten, offiziell beendet. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Preisvergabe vorläufig. Ist der Gewinner eines Preises bei der Siegerehrung nicht anwesend, so verfällt der Preis. Im Ausnahmefall kann durch den jeweiligen Sponsor eines Preises bestimmt werden, dass der Preis an den nächstplatzierten weitergegeben wird. Sollte in einem solchen Fall dieser ebenfalls einen Preis gewonnen haben, wird auch dieser Preis weitergegeben, usw.

12. Motorgetriebene Golf-Carts

Spieler müssen zu jeder Zeit während der festgesetzten Runde zu Fuß gehen. Bei körperlicher Behinderung, die das Absolvieren der Wettspielrunde ohne Cart nicht erlaubt, kann die Benutzung durch die Spielleitung gestattet werden. Es besteht Attestpflicht. Das Benutzen irgendeines nicht erlaubten Beförderungsmittels führt zur Disqualifikation.

13. Benutzung von elektronischen Geräten

Die Benutzung von Mobiltelefonen und Funkgeräten ist nicht gestattet. Werden solche Geräte mitgeführt, so sind sie grundsätzlich während des Wettspiels ausgeschaltet zu lassen. Als einzige Ausnahme ist die Benutzung eines Mobiltelefons zur Abwendung einer im Rahmen des Spiels entstandenen Notsituation erlaubt. Audiovisuelle Hilfsmittel können verwendet werden, sofern nur Entfernungen gemessen werden. Der Verstoß gegen diese Regelung führt zur Disqualifikation.

14. Spielleitung

Bei Turnieren, die vom Club de Golf Mergelhof oder durch den Internationalen Golfclub Mergelhof ausgerichtet werden besteht die Spielleitung aus mindestens 3 Personen. Die namentliche Zusammensetzung der Spielleitung wird in der Nennungsliste bekannt gegeben.

15. Spielzeit

Die Spielzeit für 18 Löcher wird vorgegeben. Bei Verzögerungen wird die Spielleitung den entsprechenden Verursacher ermahnen und zu zügigem Spiel auffordern. Falls dies ohne Erfolg bleibt, wird die Spielleitung entspr. Regel 6-7 der unter Pkt. 2 genannten offiziellen Golfregeln Strafschläge verteilen bzw. Verursacher disqualifizieren.